«Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) bilden die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen an Schweizer Hochschulen. Ziel der Konvention ist, durch Achtung unterschiedlicher Begabungen und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen ihre Lebensbedingungen so zu gestalten, dass diese ihnen eine gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten ermöglichen. Es sollen hierbei die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Menschen mit Behinderungen eine Partizipation am sozialen Leben sichern.»
In diesem Zusammenhang durfte ich am Netzwerktreffen in Magglingen ein Referat halten und habe anschliessend Fragen beantwortet. Herzlichen Dank für die Einladung!